Armenpfleger / Bezirksvorsteher
Armenpfleger /Bezirksvorsteher wurden bereits in der Ortsarmenordnung von 1862 erwähnt und deren Aufgaben näher erläutert. Aus den dort beschriebenen Aufgabenstellungen dieser ehrenamtlichen Bezirksvorsteher kann man die Struktur und die Verfahrensweise des sogenannten Elberfelder Systems erkennen, welches die Aufteilung des Stadtgebietes in Bezirke vorsah.
Jeder dieser Bezirke wurde von einem ehrenamtlichen Bezirksvorsteher beaufsichtigt.Hilfsbedürftige wurden mit dem Notwendigsten versorgt.
Die Hauptarbeit des Vorstehers bestand jedoch darin, dem Familienvater oder der alleinstehenden Mutter mit ihren Kindern eine dürftige, nur vorläufige Unterstützung für wenige Tage zu gewähren und ihnen schnellsten eine Arbeit zu verschaffen.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen und ihrer Angehörigen wurden auf detaillierten Fragebögen erfasst und deren Richtigkeit oder Veränderung durch Hausbesuche kontrolliert. In den Fragebögen wurde Zahl und Alter der der Familienmitglieder, Geburtsort, Beruf und Gesundheitszustand der Familienmitglieder erfasst. Weitere Fragen zielten auf Erkenntnisse hinsichtlich des sittlichen Verhaltens, Lastern, Ursachen der Verarmung und nach vorhandenen Vermögen, Alimenten oder anderen Einkünften. Weiterhin wurden die Hilfsbedürftigen befragt, ob Verwandte zur Unterstützung herangezogen werden können.
Damit sollte die Rechtmäßigkeit der Bitte auf Unterstützung durch die Armenkasse geprüft werden. Dann erst wurden mit diesem Fragebogen Vorschläge für die Unterstützung formuliert und der Grad der Hilfsbedürftigkeit festgelegt. Die Armenversorgungsbehörde fasste dazu einen Beschluss über die Unterstützungsleistungen.
In den Akten der Stadt Lichtenstein klaffte zum näheren Verständnis zur Umsetzung der Armenordnung von 1862 bis 1909 eine Lücke.
1909 wurde das Stadtgebiet in 12 Armenbezirke eingeteilt. Da es sich bei den Bezirksvorstehern um ehrenamtlich eingesetzte Personen handelte, war die Fluktuation sehr groß. Aus vorhandenen Anschreiben wird ersichtlich, dass die Wahl der Armenpfleger vorher mit den Kandidaten nicht abgesprochen war und eine Art Verpflichtung zu diesem Ehrenamt erfolgte. Die Verpflichtung wurde per Handschlag wirksam. Als Armenpfleger wurden Fabrikanten, Buchhalter, Kaufleute, Lehrer und andere Personen berufen. Frauen zu verpflichten, wurde abgelehnt, obwohl das in anderen Orten schon praktiziert wurde.
Der Lichtensteiner Stadtrat fasste einen Beschluss, dass die Gutachten über die Bittsteller nicht mehr durch den Schutzmann, sondern nur noch durch den Armenpfleger erstellt werden sollte. Damit nahm man den Anschein der generellen Kriminalisierung von Bedürftigkeit von den Bittstellern.
An den Wohnungen der Armenpfleger wurde ein Schild mit den Hinweis auf seine Aufgabe angebracht. Jeder Armenpfleger hatte eine Liste mit den Armen in seinem Bezirk zu erstellen.
Der Armenpfleger / Bezirksvorsteher war somit Mittler zwischen den Bedürftigen und der Armenversorgungsbehörde.
Angela Schramm
(Quelle: Angela Schramm, Diplomarbeit, Technische Universität Chemnitz, Chemnitz 1999)