Das Adelsgeschlecht

 

Das Adelsgeschlecht der Herren von SCHÖNBURG bestimmte seit seinem ersten Auftreten im muldenländischen Raum um die Wende zum 13. Jahrhundert durch die Ausbildung einer eigenen Landesherrschaft in den Stammbesitzungen Glauchau, Waldenburg, Lichtenstein und Hartenstein mit Stein maßgeblich die Geschicke dieser Region und beeinflusste darüber hinaus die Entwicklung des sächsischen Territorialstaats, in den es mit den genannten Herrschaften 1740 unter Beibehaltung eines bis 1878 währenden Sonderstatus eingegliedert wurde.

 

Bereits vor ihrem Auftreten im muldenländischen Raum sind Vertreter des schönburgischen Geschlechts in der Umgebung der Naumburger Bischöfe nachgewiesen (Ulrich von Schönburg 1157-1166; Berthold von Schönburg 1166-1215). Als Stammsitz der Adelsfamilie ist daher die gleichnamige Schönburg im Saaletal bei Naumburg anzunehmen. Über die ursprüngliche Standeszugehörigkeit der Herren von Schönburg gibt es unterschiedliche Auffassungen. Verschiedentlich ist ein edelfreier Stand behauptet worden. Verbreiteter jedoch ist die Ansicht, dass die Schönburger zu den reichsministerialen Familien gehörten, die später in den Herrenstand aufstiegen. Zusammen mit anderen reichministerialen bzw. edelfreien Geschlechtern, wie den Herren von Colditz, von Waldenburg, von Crimmitschau, von Drachenfels, von Schellenberg u.a. trieben sie die Besiedlung des Reichsterritoriums Pleißenland voran. Als Ausgangspunkt für die kolonisatorische Tätigkeit dienten die Burgen Glauchau und Lichtenstein, deren Erbauung um 1170/80 mit einiger Sicherheit auf die Herren von Schönburg zurückgehen dürfte. Als unter dem Eindruck der Schwäche des Königtums im 13. Jahrhundert das Reichsterritorium zerfiel, begannen die Herren von Schönburg eine eigene Landesherrschaft zu entfalten. Zum ersten eindrücklichen Zeugnis für die Verselbstständigung wurde die Gründung eines Hausklosters in Geringswalde am 2.1.1233. – Im Streben nach eigener Landesherrschaft wurden die Herren von Schönburg zu Konkurrenten der wettinischen Markgrafen von Meißen. Gegen deren Expansionsdrang begaben sie sich zur Wahrung ihrer Selbstständigkeit mit ihren Herrschaften in den böhmischen Lehnsverband. Von der Schwäche benachbarter lokaler Herrschaftsträger profitierend, erwarben sie seit dem 14. Jahrhundert weitere Herrschaften (Crimmitschau, Stollberg um 1300; Waldenburg 1375/78; Hartenstein 1406). Ab ca. 1330 ist auch ein Ausgreifen nach Böhmen (Pürstein, Hassenstein etc.) bezeugt. Mit Ausnahme der Herrschaften Glauchau, Lichtenstein und Waldenburg sowie der Grafschaft Hartenstein mit Stein waren jedoch sämtliche Besitzungen wenig dauerhaft. – Aufgrund einer vorbildlichen Förderung des städtischen Handwerks und des hoffnungsvollen Beginns eigener Bergbauunternehmungen befanden sich die Herren von Schönburg im 15. und zu Beginn des 16. Jahrhunderts auf dem Höhepunkt ihrer politischen und ökonomischen Macht. Mit Ernst II. (1486-1534) nahm auch gerade in jener Zeit ein Glied des Hauses Schönburg als Geheimer Rat Herzog Georgs regen Anteil an der Gestaltung sächsisch-albertinischer Politik. – Nach dem Tod Ernsts II. setzte der politische Niedergang des schönburgischen Adelsgeschlechts ein. In Ermangelung einer Primogeniturordnung kam es zu zahlreichen Erbteilungen und Linienbildungen. Ein Auseinanderfallen der schönburgischen Herrschaften konnte nur durch die Einrichtung des „Gesamthauses“ verhindert werden. Zunächst schien es, als könnte mit dem Erwerb der sächsischen Lehnsherrschaften Penig, Wechselburg, Remse und Rochsburg (1543/48) die schönburgische Position gegenüber Kursachsen gestärkt werden, doch bedeutete die Besitzvergrößerung gleichzeitig auch ein zusätzliches Abhängigkeitsverhältnis zu den Wettinern. Spätestens seit dem auf massiven Druck hin zustande gekommenen Verkauf der Oberen Grafschaft Hartenstein an Kurfürst August (2.5.1559) und dem damit einhergehenden Verlust der Landverbindung nach Böhmen sah sich das Haus Schönburg ernsthaft in seiner Existenz gefährdet. Die katastrophalen Folgen des 30-jährigen Kriegs, die enorme Verschuldung einzelner Herrschaften und die immer deutlicher zutage tretenden Interessengegensätze im Gesamthaus brachten die Herren von Schönburg rasch in eine ausweglose Position. Als Inhaber der Reichs- und Kreisstandschaft (bis 1806) suchten sie Rückendeckung bei Kaiser und Reich gegen die sich häufenden kursächsischen Eingriffe in ihre inneren Angelegenheiten. Da wirksame Hilfe ausblieb – die Erhebung des Hauses in den Reichsgrafenstand am 7.8.1700 erwies sich in diesem Zusammenhang als bedeutungslos – begaben sich die nunmehrigen Grafen von Schönburg durch die Rezesse vom 4.5.1740 unter die kursächsische Oberhoheit. Den Reichsafterlehnsherrschaften Glauchau, Waldenburg, Lichtenstein, Hartenstein und Stein wurde ein Sonderstatus im Kurfürstentum Sachsen garantiert. So durften eigene Behörden, ein eigenes Steuersystem etc. beibehalten werden. Das nochmalige Aufbegehren gegen Kursachsen seitens des Grafen Albert Christian Ernst von Schönburg-Hinterglauchau, der 1773 bei Kaiserin Maria Theresia die kurzzeitige Aufhebung der Rezesse erwirkte, blieb eine Episode. Mit dem Teschener Frieden von 1779 und der Aufgabe aller oberlehnsherrlicher Ansprüche über Glauchau, Waldenburg und Lichtenstein zog sich das Haus Habsburg endgültig von den schönburgischen Angelegenheiten zurück. Eine neuerliche Standeserhöhung brachte das Jahr 1790, als Otto Carl Friedrich für sich und die Nachkommen der Linie Schönburg-Waldenburg der Reichsfürstenstand zuerkannt wurde. – Im Zuge der groß angelegten sächsischen Staatsreform seit 1831, die den Abschluss eines Erläuterungsrezesses vom 9.10.1835 notwendig machte, verlor das Haus Schönburg weitere Sonderbefugnisse. Eine vollständige Gleichstellung der schönburgischen Herrschaften mit den übrigen sächsischen Landesteilen erfolgte jedoch erst 1878. Ungeachtet des politischen Bedeutungsverlusts zählte das Haus Schönburg bis zu seiner entschädigungslosen Enteignung 1945 zu den meistbegüterten Familien Sachsens. – Über Jahrhunderte partizipierten die Fürsten, Grafen und Herren von Schönburg über die Landtage am politischen Leben Sachsens. Bei Hof, in der sächsischen Armee und im Gesandtschaftswesen bekleideten Familienmitglieder z.T. einflussreiche Ämter. In seinem Herrschaftsgebiet prägte das Haus Schönburg alle Bereiche des öffentlichen Lebens. Zahlreiche Kirchen und öffentliche Gebäude und nicht zuletzt die Schlösser und Burgen im Tal der Zwickauer Mulde verdanken der schönburgischen Adelsfamilie die entscheidenden architektonischen Impulse. Ebenso entstanden mehrere Städte und Dörfer (z.B. Scheibenberg 1522, Oberwiesenthal 1527, Ernstthal 1680, Callenberg 1708) auf schönburgische Initiative. Als Unternehmer waren Vertreter des Hauses Schönburg nicht nur am Silberbergbau, sondern auch an der Blaufarbenproduktion (Niederpfannenstiel), der Steinkohleförderung (Oelsnitz-Lugauer Revier) und weiteren Branchen beteiligt. Insbesondere die Residenzstädte Glauchau und Waldenburg stellten Zentren von Kunst und Kultur dar. – Schließlich machte sich das Haus Schönburg über die Grenzen Sachsens hinaus durch dynastische Verbindungen mit anderen europäischen Grafen- und Fürstengeschlechtern sowie durch weitverzweigten Grundbesitz (u.a. in Pommern, Bayern, Österreich, Rumänien, Brasilien) einen Namen. – Seit 1534/56 gliederte sich das Haus Schönburg in die Hauptlinien Glauchau (erloschen 1610), Waldenburg und Penig (später Glauchau). Entsprechend der topografischen Lokalisierung ihrer Besitzungen wurden die Waldenburger auch als Obere (seit 1790 Fürstliche) Linie, die Glauchauer (ehemals Peniger) Linie als Untere (Gräfliche) Linie bezeichnet. – Wappen: rot und silber (weiß), dreimal diagonal schrägrechts geteilt.

 ____________________________________________________________

 

Qelle: T. Schön, Geschichte des Fürstlichen und Gräflichen Gesamthauses S. Urkundenbuch, 8 Bde., Nachtragsbd., Stuttgart/Waldenburg 1901-1910.

 

Michael Wetzel

5.10.2004

 

Michael Wetzel, Schönburg, Fürsten, Grafen und Herren von, in:

Sächsische Biografie, hrsg. vom Institut für Sächsische Geschichte und Volkskunde e.V., bearb. von Martina Schattkowsky,

Online-Ausgabe: http://www.isgv.de/saebi/ (22.5.2012)

-----------------------------------------------------------------------------------------

Weitere Informationen erhalten Sie über folgende LINKS