Deutscher Bauernkrieg

Unsere Darstellung bezieht sich nur auf Schönburger Gebiet bzw. Ereignisse mit Schönburger Beteiligung.

 

Als Deutscher Bauernkrieg wird die Ausweitung lokaler Bauernaufstände ab 1524 in weiten Teilen des süddeutschen Sprachraumes (Süddeutschland, Thüringen, Österreich und der Schweiz) bezeichnet, wobei die Bauern mit ihren Zwölf Artikeln von Memmingen erstmals fest umrissene Forderungen formulierten, welche als frühe Formulierung von Menschenrechten zählen.

 

In Schwaben, Franken, dem Elsass und in Thüringen wurden die Aufstände 1525, im Kurfürstentum Sachsen und Tirol 1526 niedergeschlagen. Diesem Bauernkrieg gingen Aufstände in Ungarn, England und der Schweiz voraus.

 

In unserer Gegend hatte Thomas Müntzer als Prediger in Zwickau gewirkt. In Sachsen und den Schönburger Landen begannen die Unruhen im Erzgebirge. So hatten sich im Mai 1525 zwischen Zwickau und Stollberg 3000 Bauern und bei Joachimsthal 3000 Bergknappen versammelt.

 

„Am Sonntag Jubilate (7. Mai) brachen die Bauern von Zwickau auf und nahmen die aus der Schönburgischen Herrschaft (besonders St. Egidien, Wildbach, Langenbach und Beutha) mit sich und fielen aufs Klösterlein in der Aue und aufs Kloster in Grünhain …“.

 

Herzog Georg von Sachsen war gegen Mühlhausen gezogen und Ernst von Schönburg führte dort den Oberbefehl über die Truppen. Am 15. Mai 1525 griffen die Fürsten das Bauernheer an. 7000 Bauern wurden getötet, Müntzer wurde gefangen und zu Ernst von Schönburg gebracht. Müntzer wurde der Folter unterworfen und später in Mühlhausen hingerichtet.

 

Unterdessen hatte Herzog Georg von Thüringen in Annaberg auch die Aufstände im Erzgebirge niedergeschlagen und Ernst von Schönburg kehrte in seine Herrschaft zurück. Dabei stellte er fest, „dass etliche zu Glauchau und anderen Orten rebellisch geworden, Meerane und Lichtenstein aber friedlich gewesen …“. Er hat deshalb „… in Meerane ein Fass Bier beim dortigen Richter einschroten lassen und hat es den Bürgern verehrt und selbst mit ihnen getrunken.“

 

Er ermäßigte außerdem in Meerane und Lichtenstein das Lehensgeld. In Lichtenstein waren es 7 Groschen Lehengeld „von ihren Gütern, sie mögen sich im Ankauf erstrecken so hoch als sie wollen“.

 

Sonst erwies er sich aber keineswegs so gnädig. Am 17. Juni wurde in Hartenstein einer gehenkt und 5 enthauptet, in Elterlein 7 enthauptet in Glauchau 1 enthauptet in Lößnitz und Joachimsthal je 2 hingerichtet.

 

Am 2. Juli kamen dann Kurfürst Johann von Sachsen, die Herzöge Philipp von Braunschweig, Franz von Lüneburg und Fürst Wolf von Anhalt mit 1500 Reitern 700 Fußknechten und einigen Geschützen in Zwickau an. Zum Kampf kam es aber nicht.

 

80 Bauern wurden gefangengenommen, „eine große Zahl der Tortur unterworfen“. 49 wurden zum Tode verurteilt, aber später begnadigt.

 

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In Lichtenstein und Umgebung kam es 1661 zu erneuten Bauernunruhen. Diese hatten folgende Ursachen und Verlauf.

 

1656 klagten die Bauern von Lichtenstein und Umgebung beim kaiserlichen Kammergericht in Speyer gegen die "ungemessene" Fron. Sie forderten nur zwei Tage Fronarbeit statt der bisherigen drei bis vier. Nach zwei Jahren das Urteil: Die Bauern hatten verloren und sollten weiter ungemessen frönen.

 

Sie legten erneute Beschwerde ein. Nach drei Jahren das Urteil: Es sah eine Linderung der Frondienste vor. Doch Georg Ernst von Schönburg verschwieg die wesentlichen Punkte. Thomas Selbmann und Thomas Heinike deckten die Unterschlagung auf und es kam zum Aufstand.

 

Am 16. Mai 1661 sammelten sich auf Bernsdorfer Flur ein großer Trupp von Bauern mit einfachen Waffen. An diesem Tag fand kein Angriff statt, sondern nur eine Demonstration des Willens der Bauern.

 

Am 20. Juni 1661 wollten sie das Schloss überfallen, doch der Plan war verraten worden und die Bauern sahen sich gut ausgerüsteten herrschaftlichen Reitern gegenüber. Diese trieben die Bauern zusammen und führten sie als Gefangene ins Schloss. 44 wurden in in die Folterkammern unter der Schlossbrücke gebracht. Die noch freien Bauern sollten Abbitte leisten. 20 folgten dieser Aufforderung. Auch diese wurden ohne Verhör inhaftiert. So waren etwa 60 Bauern, je zwei zusammengekettet 18 Tage in der Folterkammer und den anderen Verliesen der Stadt gefangen.

 

Neun Bauern sollten in den Festungsbau nach Dresden überführt werden. Auf Bitten der Angehörigen wurden sie "begnadigt" zur Zahlung von je 20 Talern und lebenslanger Fronarbeit. Die Bauern waren also erneut unterlegen.

 

Die Fronde wurde erst 1712 vom Grafen Otto Wilhelm in der Herrschaft aufgehoben. Er hatte andere Einnahmequellen erschlossen, so die Freigabe großer herrschaftlicher Flächen für Siedlungszwecke.

 

(siehe hierzu auch Entstehung Callnbergs)

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Unsere Darstellung bezieht sich nur auf Schönburger Gebiet bzw. Ereignisse mit Schönburger Beteiligung.

 

Dabei stützen wir uns u.a. auf: Hugo Colditz, aus der Geschichte Schönburgs, Selbstverlag (Doerffeldt), Lichtenstein 1904,

S. 25-28 (Text sinnwahrend bearbeitet und stark gekürzt) und auf die Chronik von Lippmann, S.49. ff

 

Für eine Übersicht über den Gesamtverlauf empfehlen wir:

http://de.wikipedia.org/wiki/Deutscher_Bauernkrieg