Die Pestzeiten
Nach alten Aufzeichnungen soll es in Deutschland vom Jahre 810 bis zum Jahre 1683 mindestens 29 Pestjahre gegeben haben, genannt das „große Sterben“. Besonders schlimm waren die Jahre 1511, 1576, 1613, 1633, 1641, und 1681.
In Lichtenstein mit seinen ca. 1200 Einwohnern starben in „normalen Jahren“ ca. 40 Personen. Im Jahr 1613 aber 351, 1633 waren es 420, 1641 358 und 1681/82 sogar 480.
Im Jahre 1633 forderte die Pest – „der schwarze Tod“ - in unseren Nachbarorten ebenfalls viele Opfer: In Waldenburg 389, in Hohenstein 600, in Thurm 400. Ähnlich war das in den anderen Orten.
Man versuchte die Ansteckungen zu vermindern. Verdächtige durften ihre Häuser nicht verlassen und wurden durch bestellte Zuträger mit Essen und Trinken versorgt. Kranke trug man in sogenannte „Pesthäuser“. In Lichtenstein wurde 1597 ein kleines Haus am niederen Anger - der heutigen Bachgasse - vom Rat erworben und zum „Siechenhäuslein" erklärt. Dort wohnten auch die drei Totengräber, die während der Pestzeit angestellt waren. Die Toten begrub man außerhalb des offiziellen Friedhofs auf dem „Pestgottesacker“. In Lichtenstein z.B. auf dem unteren Teil des Laurentiusfriedhofs. Die Gräber wurden bis heute nicht geöffnet.
Die Wohnungen wurden zum Teil mit angezündetem Wacholderreisig ausgeräuchert und ausgestorbene Häuser einfach niedergebrannt.
War in einem Ort die Pest ausgebrochen, durfte kein Markt gehalten werden. Z.T. wurde die Stadt von Militär eingeschlossen und die Bewohner durften den Ort nicht verlassen. Oft genug aber versuchten trotzdem Menschen zu fliehen und verschleppten so die Pest. So soll es auch 1681 gewesen sein, als die Pest von Lichtenstein nach Zwickau übertragen wurde und dort 951 Menschen starben.
Die Pestzeiten waren auch Anlass, Krankenhäuser zu gründen, die später z.T. in Hospitäler für Alte umgewandelt wurden. So geschah es 1283 in Lößnitz, 1374 in Crimmitschau durch Hermann von Schönburg und 1440 in Lichtenstein durch den Hauptmann Rudolf von Meckau.
In den Hospitälern wurden Opferaltäre errichtet zu denen man wallfahrte. An diesen Altären wurde auch Ablass erteilt. Beispielsweise erhielt der Altar St. Crucis im Hospital zu Lichtenstein im Jahre 1449 vom Bischof Peter von Naumburg das Recht, diesen für 40 Tage zu erteilen.
Quelle:
Hugo Colditz, Aus der Geschichte Schönburgs, Selbstverlag (Doerffeldt), Lichtenstein 1904, Text sinnwahrend bearbeitet und gekürzt,
z.T. ergänzt durch Quelle (1) , S.47